§ 1 Zweck des Tempels
Körper und Geisttraining. Basierend auf der Kampfkunst Wing Chun werden Techniken zum Zweck der Selbstverteidigung unterrichtet. Das Üben der geschulten Techniken birgt ein gewisses Verletzungsrisiko, weshalb sich jedes Mitglied im Unterricht an die qualifizierten Anweisungen der Meister und Lehrer halten muss. Anleitung zu Qi Gong, Meditation, Kräftigungs- und Dehnübungen sind ebenfalls Trainingsinhalt.
§ 2 Pflichten der Mitglieder
Die geschulten Techniken werden nur im Sinne der Notwehr/Nothilfe angewandt. Es besteht umgehend Meldepflicht zu Beginn oder während der Laufzeit, falls das Mitglied wegen Körperverletzung oder eines anderen Verbrechens angeklagt oder bereits rechtskräftig verurteilt ist. Ansteckende Krankheiten, die nach dem Gesetz meldepflichtig sind, sind der Modern School anzuzeigen und dem Unterricht ist fern zu bleiben. Die eigene körperlichen Fitness ist selbst einzuschätzen, um gefahrlos am Unterricht teilzunehmen. Die Schulordnung ist einzuhalten.
§ 3 Haftung
Der Tempel Miao Feng und dessen Inhaber schließt jegliche Haftung für Personen und Sachschäden aus. Für Beschädigungen aller Art am Inventar, muss derjenige aufkommen, der sie verursacht hat.
§ 4 Unterrichtszeiten
Der Tempel Miao Feng behält sich vor den Unterricht zeitweise auszusetzen. Z.B. über Weihnachten/Neujahr und/oder zu einem anderen Zeitpunkt. Dies wird rechtzeitig kommuniziert. Ein Anspruch auf Beitragsaussetzung oder Sonderkündigungsrecht besteht dabei nicht. Sollten Stunden des normalen Trainingsbetriebs entfallen, so entbindet es das Mitglied nicht von der Zahlungspflicht, da genügend Ausweichmöglichkeiten angeboten werden. Der Trainingsbetrieb ruht an den gesetzlichen Feiertagen.
§ 5 Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht des Tempels beginnt mit Unterrichtsbeginns des gebuchten Trainings und endet mit dem Unterrichtsende des gebuchten Trainings. Sofern Minderjährige die Trainingsräume nach dem Training verlassen, haften die Eltern.
§ 6 Vertragslaufzeiten
Die vereinbarten Mitgliedschaften und Laufzeiten mit dem Tempel sind bindend und können ausschließlich nur in schriftlicher Form gekündigt werden. Emails werden akzeptiert, allerdings nur mit Empfangsbestätigung seitens des Tempels. Die Kündigungsfristen und Laufzeiten richten sich nach den besonderen Vereinbarungen der Memberships in Eversports. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag, um die darin angegebene Laufzeit. Das Mitglied ist zur Nutzung der im Stundenplan festgelegten Stunden ab Vertragsabschluss berechtigt. Für den begonnenen Monat wird ein anteiliger Beitrag nach Kalendertagen fällig.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Der Beitrag für die Unterrichtsteilnahme wird zum 01. eines jeden Monats im Voraus fällig und per Lastschrift, bis auf Widerruf, abgebucht. Mit dem ersten Beitrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € zusätzlich eingezogen. Die Kosten von Rücklastschriften, die vom Nutzer schuldhaft zu vertreten sind, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Gerät der Nutzer mehr als 8 Wochen in Zahlungsrückstand, ist der Gesamtbetrag bis zum Vereinbarungsende auf einmal fällig.
Im Falle einer räumlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Abwesenheit des Mitglieds, von bis zu 3 Monaten besteht kein Anspruch auf Beitragsaussetzung. Eine Beitragsbefreiung ist nur in Absprache möglich. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird die versäumte Zeit an die Laufzeit angehängt. Eine Stilllegung des Vertrages ist maximal bis zu 3 Monaten pro Mitglied möglich. Beitragsangleichungen berühren den Vertrag ebenfalls nicht. Diese können aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden. Sonderkündigungsrecht wegen Beitragsanpassung besteht nicht, da sich diese immer in zumutbaren bewegt.
§ 8 Nutzung Medien
Dem Inhaber, sowie den Angestellten des Tempels ist es gestattet, während des Trainings sowie bei sonstigen Veranstaltungen, wie Workshops etc., Fotos und Filme von den Trainierenden zu machen und sie für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
§ 9 Umzug eines Mitglieds
Bei Umzug eines Mitglieds an einen anderen Wohnort, der innerhalb von 35 Kilometern zum Standort des Tempels liegt, bleibt der Vertrag aufrecht.
§ 10 Umzug oder Veräußerung des Tempels Miao Feng
Im Falle einer Veräußerung des Tempels tritt der Erwerber an die Stelle des Verkäufers. Ein Umzug der Geschäftsräume in zumutbarem Umkreis rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung.
§ 11 Datenschutz Grundverordnung
Der Tempel Miao Feng hält sich an die Datenschutz-Grundverordnung.
§ 12 Schulordnung
Die Einhaltung der Schulordnung ist Grundlage für die Trainingsteilnahme. Ein Verstoß kann zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft seitens des Tempels führen.
§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall sollen statt der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften gelten.
1. Meister, Lehrer und Schüler des Tempels verwenden in der Umgangsform untereinander das „Du“. Wir gehen respektvoll miteinander um.
2. Im Unterricht tragen wir die vorgegebene Trainingsbekleidung, gemäß der erreichten Graduierung. Wir bringen die durch die Formenzertifikate erhaltenen Pflaumenblütenaufnäher an.
3. Für das Training ist teilweise Schutzausrüstung notwendig. Schienbein, Ellbogen, Zahn- und Knieschutz (ggf. Tiefschutz) sollten grundsätzlich angeschafft und zum Training mitgeführt werden. Bei Combat-Unterrichtseinheiten ist die Schutzausrüstung zwingend vorgeschrieben.
4. Das Tragen von Schmuck ist während des Unterrichts, aufgrund von einer möglichen Verletzungsgefahr, verboten.
5. Das pünktliche Erscheinen zum Unterricht ist für uns selbstverständlich.
6. Im Training werden wir uns sehr nahekommen, weshalb wir auf unsere Hygiene an Körper und Kleidung achten.
7. Sofern wir eine ansteckende Krankheit oder offene Verletzungen an den Händen bzw. Armen haben, bleiben wir dem Unterricht fern.
8. Zu Beginn und zum Ende des Unterrichts begrüßen und verabschieden wir uns durch die offizielle Verneigung des Tempels.
9. Die für den Unterricht zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten halten wir sauber.
10. Meister und Lehrer bereiten den Unterricht sorgsam vor, weshalb wir während des Trainings nur das üben, was uns gesagt und gezeigt wird.
11. Sifu´s werden mit grundsätzlichen mit deren Titel (Sifu/Shifu) angesprochen.
12. Die im Tempel erlernten Techniken wenden wir ausserhalb des Unterrichts nur an, um uns oder andere in einer Notwehrsituation zu schützen.